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- 10.19 Pilotprojekt: Alternatives „Liverpool-Angebot“
In Springpferdeprüfungen der Kl. A kann (sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen), nach der Ziellinie, in gerader drauffolgender Linie oder in Richtung Ausgang ein Liverpool (überbauter Gummigraben) angeboten werden. Der Parcours endet gem. LPO § 512.1 mit dem Durchreiten der Ziellinie. Im Falle eines Ungehorsams an dem nicht zum Parcours gehörenden Hindernis hat der Teilnehmer nur einen Korrekturversuch. Diese Möglichkeit soll zur Förderung der Ausbildung junger Pferde dienen und fließt in keiner Weise in die Bewertung der Prüfung ein.
- 10.20 In allen Springprüfungen der Kl. E, A, L und M* sind Starts "außer Konkurrenz" gem.
LPO § 66.6.1. (E0, A0, L0 und M0) möglich. Hiervon ausgenommen sind die o. g. Prüfungen mit Startzahlbegrenzung (Neon-Max).
Ausnahme – der Veranstalter widerspricht ausdrücklich in der Ausschreibung
Anmerkung: Die Startplätze müssen genannt, bzw. nachgenannt werden. Nachnennung erfordern stets die Zustimmung des Veranstalters.
Pferde, die außer Konkurrenz geritten werden, zählen nicht für Platzierung oder Teilung,
- 10.21 Offizielle Korrekturmöglichkeit unmittelbar nach Springpferdeprüfung Kl. A:
Der Veranstalter kann mit der Zeiteinteilung bekannt geben, ob er von dieser Regelung Gebrauch machen will.
Durchführung: der Reiter gibt unmittelbar nach seinem Ritt der Meldestelle bekannt,
dass er von der Korrekturmöglichkeit im Anschluss an die Prüfung Gebrauch machen will. 1-2 geringfügige Veränderungen sind nach Absprache mit dem Richter und PC möglich.
Dieser Korrekturritt ist in die Zahl der max. möglichen Starts pro Tag einzurechnen. Das Startgeld entspricht dem Einsatz der Prüfung.
- 10.22 Springpferdeprüfungen der Kl. L und M können auch analog dem Richtverfahren gem.
LPO § 520,3e ausgeschrieben werden.
Anmerkung: Die Prüfung könnte dann heißen:
Springprüfung mit Springmanier- und Rittigkeitswertung oder
Springprüfung mit Springpferdewertung